
wer sich die ab 2011 gültige ZVO mal gründlich angesehen, dem kann nicht entgangen sein, daß darin tückische festlegungen zum nachteil der verbände und züchter,die nicht fn-mitglied sind, (dürften über 50%) sein) getroffen wurden. damit wird die deutsche züchterlandschaft rigoros gespalten und geltendes recht verletzt!
ziel dürfte dabei sein, zwangsweise die mitgliedschaft für verbände in der fn einzuführen, da eine teilnahme an hengstleistungsprüfungen nur noch den mitgliedsverbänden der fn und hengsthaltern oder besitzern mit mitgliedschaft in einem fn- verband, gestattet ist.nur diese dort stattfindenden prüfungen werden (auch untereinander) anerkannt. mit den bestimmungen des tzg ist das nicht vereinbar, hier wird ein unzulässiges monopol geschaffen, ohne die nichtmitgliedsverbände(staatl.anerkannte) einzubeziehen. das tzg sieht die übertragung der hlp-hoheit auf/für jeden einzelnen anerkannten verband vor, mithin muß man diese ordnung/richtlinie, als rechts+gesetzwidrig bezeichnen,zumal eine genehmigung durch die tierzuchtbehörde nicht vorliegt, in dieser form ansich auch nicht genehmigungsfähig ist.(jedoch seit 2011 in kraft treten soll ???)
die ZVO selbst wurde angeblich durch vorarbeit vereinbart und verabschiedet, ebenfalls, ohne die verbandsmitglieder dazu einzubeziehen,denn wohl jede verbandssatzung sieht vor, daß veränderungen der satzung u.zuchtbuchordnung (in die wird eingegriffen), vorab von den zustdg. versammlungen zu erarbeiten und per abstimmung zu beschließen ist, wann und wo ist das geschehen ?? woher nimmt man sich in der fn das recht, die bestimmungen zu umgehen und durch fn-beschluß die verbandsmitglieder vor vollendete tatsachen zu stellen, indem die verpflichtung auferlegt wird, nachzuweisen, daß diese änderungen binnen jahresfrist in verbandssatzung u. zbo zu übernehmen ist. weil es schon gewohnheit ist ?? sind mitglieder und deren versammlungen nur noch pro forma und nachträglich zum abnicken da ?? welch wertschätzung und mißachtung verbriefter züchterrechte !
die fn als organisation ist zwar befähigt....jedoch nur im auftrag der anerkannten verbände, da selbst kein anerkannter zuchtverband. zusammenarbeitsvereinbarungen (soweit denn rechtmäßig zustandegekommen) müssen den anerkennungsbehörden gem.TZG unverzüglich mitgeteilt und da teil der anerkennung , auch genehmigt werden, erst dann können sie rechtskraft erlangen.... für wie blind und einfältig hält man hier die deutschen züchter ??!!
kein verbandsfunktionär will davon gewußt haben ???
Auszug einer Veröffentlichung Landgestüt(staatlich) Zitat Durchführung HLP: Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der vom Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) am 03. Mai 2010 beschlossenen HLP - Richtlinien, die am 01. Januar 2011 in Kraft treten.Meldeverfahren: an die DeutscheReiterliche Vereinigung (FN), Als Anmelder kommen nur der Eigentümer oder der Besitzer des zu prüfenden Hengstes in Betracht. Der Anmelder muss Mitglied einer FN angeschlossenen Züchtervereinigung sein.
was bleibt den nicht der fn angehörigen verbänden als alternative ? (die meist nicht das hochleistungspferd als zuchtziel haben) 1. abschaffung der körung, (kann d. eintragung ersetzt werden) ? 2. abschaffung der leistungsprüfung,(gesetzl.nicht vorgeschrieben) ? 3. eigenständiges prüfverfahren gem. TZG., (ausschluß der fn-verbände) ? 4. Einrichtung eigener unabhängiger prüfstationen ? Über entsprechende Gegenmaßnahmen und verträgliche Regelungen muß man sich wohl Gedanken machen !




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Bearbeitungsdatum: 24.05.11

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